Abzinsung langfristiger Rückstellungen
Eine Neuerung des Abgabenänderungsgesetzes 2014 besteht darin, langfristige Rückstellungen nicht mehr mit 80 % anzusetzen, sondern mit einem entsprechend der Restlaufzeit der Rückstellung abgezinsten Betrag. Der Abzinsung ist gem § 9 Abs 5 EStG ein Zinssatz von jährlich 3,5 % zugrunde zu legen. Dies gilt für alle Bilanzstichtage nach dem 30.6.2014.
Für bereits bestehende Rückstellungen, die mit 80 % angesetzt wurden gilt folgendes: Ist der abgezinste Betrag HÖHER als diese 80 % bleibt es bei den 80 % bis zum bitteren Ende.
Ist der abgezinste Betrag NIEDRIGER als diese 80 % ist die steuerliche Rückstellung anteilig gewinnerhöhend aufzulösen, wobei der Differenzbetrag auf 3 Jahre zu verteilen ist. Umgekehrt wird in den Folgejahren der Betrag der Rückstellung immer höher, da die Abzinsung jedes Jahr geringer wird; insoweit kommt es jährlich zu einer Dotierung der Rückstellung bis am Ende der Laufzeit der Nennwert erreicht ist.
Der hier aufzurufende Rechner soll Praktikern die Berechnung der Abzinsung erleichtern. Weitere Details dazu finden Sie im Arbeitsbuch Oberlaa 2014.