Prognoserechner
Eine steuerliche Prognoserechnung dient bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dem Nachweis der Ertragsfähigkeit einer Einkunftsquelle.
Während bei der sogenannten "großen Vermietung" (mindestens 3 Wohneinheiten, Zinshaus mit Wohnungen/Büros/Geschäftslokalen etc) eine Prognoserechnung nur im Zweifelsfall als Nachweis heranzuziehen ist, dient diese bei der "kleinen Vermietung" zur Widerlegung der Liebhabereivermutung des § 1 Abs 2 Z 3 LVO durch den Abgabepflichtigen.
In den letzten Jahren wird diese Nachweisführung durch die Finanzverwaltung zunehmend erschwert und die Aussagekraft vorgelegter Prognoserechnungen häufig auch vom BFG und vom VwGH angezweifelt. Die Prognose muss nachvollziehbar auf Basis konkreter und mit der wirtschaftlichen Realität übereinstimmender Bewirtschaftungsdaten erfolgen.
Der hier aufzurufende Prognoserechner soll das Erstellen einer Prognoserechnung vereinfachen, erfordert jedoch entsprechende Fachkenntnis. Für alle Berechnungen und Ergebnisse ist ausschließlich der Ersteller verantwortlich, der die Eingabefelder befüllt. Eine ergänzende schriftliche Erläuterung der angesetzten Einnahmen und Werbungskosten ist empfehlenswert.
Weitere Details zu den Anforderungen an eine Prognoserechnung finden Sie im Arbeitsbuch Oberlaa 2019.