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Gebäudeerwerb Abschreibung
Guten Morgen.
Meine Frage betrifft einen Gebäudekauf und die dazugehörige AfA-Ermittlung. Ein Teil des Gebäudes wird als Bürofläche für die betriebliche Tätigkeit verwendet. Im Zuge vom Gebäudekauf werden auch Parkplätze mitgekauft, die sich am Gebäude befinden. Weiters wird eine ebenerdige Terrasse als Besprechungsort mit Kunden verwendet.
Nun meine Fragen:
Mir ist die Aufteilung der Büroflächen und der nicht betrieblich genutzten Flächen klar -> dies erfolgt über die Nutzflächenaufteilung. Wie ermittle ich aber den nicht abschreibaren Grundanteil, falls er nicht aus dem Kaufpreis/-vertrag hervorgeht? Vor allem in Bezug auf die Terrassenfläche und die Parkplätze? Gilt die Terrasse als 100% Grundanteil und wird nicht abgeschrieben? Und der Parkplatz ist ja auch nur eine "Grundfläche"? Und wie hoch wäre der AfA-Satz dann z.B. beim Parkplatz, da ja in der deutschen AfA-Tabelle ein ND von 19 Jahren angegeben ist?

Vielen Dank für Ihre Antworten.
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