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Freiwillige Verteilung Instandhaltungsaufwand
Guten Tag.

Ein Gewerbebetrieb (Fremdenwohnungen/Fremdenzimmer) plant größere Adaptierungen in die Sanitäranlagen.
Auf Grund der Größe der Aufwendungen könnte man von sogenannten Instandsetzungsaufwendungen sprechen. Diesen Begriff gibt es aber ja nicht bei den gewerblichen Einkünften. Somit wären es dann Instandhaltungsarbeiten.
Um in den Genuss der neuen Investitionsprämie zu kommen, würde man nun eine Aktivierung dieser Aufwendungen vorziehen.
Ist das freiwillige Aktiveren von Instandhaltungsarbeiten bei den EK aus Gewerbebetrieb überhaupt erlaubt und wenn ja, auf Grund welcher gesetzlichen Bestimmung?

Vielen Dank.
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