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Haftungsentschädigung
Eine GmbH zahlt 10% Haftungsentschädigungen an leitende Mitarbeiter aber auch an fremde Privatpersonen als Gegenleistung für eine Bürgschaft bei der Bank um eine Finanzierung für die GmbH zu erhalten. Diese Haftungsentschädigungen würde ich als Sonstige Einkünfte in den Einkommensteuererklärungen der Mitarbeiter/fremden Personen anführen. Spricht etwas dagegen?
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