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Fixkostenzuschuss
Guten Morgen.
Bin mir nicht sicher, ob das Thema in diese Rubrik reinfällt, aber ich versuche es doch mal, vielleicht hat jemand schon eine Information dazu:
Ich habe bei einem Seminar gehört, dass beim FKZ800000 verpflichtend die 1.Tranche bis zum 30.06.2021 zu stellen ist, ansonsten kommt man überhaupt nicht mehr in die "Abschlusstranche" ab 30.06.2021 hinein.
Ich war immer der Meinung, dass man warten kann und ab 01.07.2021 dann den gesamten Fixkostenzuschuß, also ohne eine 1.Tranche von 80%, zu beantragen.

Hat da jemand bereits schon nähere Informationen dazu?

Vielen Dank
Lt. Richtlinie ist die erste Tranche eine KANN-Bestimmung, muss also nicht beantragt werden. Das widerspräche ja auch der Bestimmung betreffend Vorschuss im Rahmen des Ausgleichsbonus. Wenn die erste Tranche beantragt werden soll, dann MUSS dies bis 30.6. geschehen. Vermutlich ist das das Missverständnis. Ich hab das auch soeben von der Hotline bestätigt bekommen: Es muss keine erste Tranche beantragt werden, es kann direkt die 2. Tranche beantragt werden.

5.3 Auszahlung des FKZ 800.000
5.3.1 Die Auszahlung des FKZ 800.000 muss spätestens bis 31. Dezember 2021 beantragt werden.
Diese kann in zwei Tranchen jeweils innerhalb folgender Zeiträume durch den Antragseinbringer
unter Vorlage der gemäß diesen Richtlinien erforderlichen Informationen, Daten und Nachweisen
beantragt werden:
(a) Die erste Tranche umfasst 80% des voraussichtlichen FKZ 800.000. Sie kann frühestens ab
23. November 2020 und muss spätestens bis 30. Juni 2021 beantragt werden.
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