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Zufluss Fixkostenzuschuss beim EA-Rechner
Meine Anfrage an info@fixkostenzuschuss.at:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Fixkostenzuschuss I und der Fixkostenzuschuss 800.000 sind gem. § 124b Z 348 lit c EStG steuerfrei.
Allerdings ist § 20 Abs. 2 EStG zu beachten (Kürzung der in Zusammenhang stehenden Aufwendungen oder Ausgaben –
mit Ausnahme des fiktiven Unternehmerlohns).

Gemäß § 313b EStR bestehen keine Bedenken, die Kürzung nach § 20 Abs. 2 EStG im Rahmen der Steuererklärung
nicht durch Kürzung der Betriebsausgaben, sondern durch Berücksichtigung eines dem Kürzungsbetrag
entsprechenden übrigen betrieblichen Ertrages (Kennzahl 9090) darzustellen.

Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechner gem. § 4 Abs. 3 EStG stellt sich nun folgende Frage, wenn ein Fixkostenzuschuss
für 2020 erst im Jahr 2021 beantragt und ausbezahlt wird:
Bestehen dann keine Bedenken, wenn man den Fixkostenzuschuss für 2020 in der Steuererklärung 2021 als
übrigen betrieblichen Ertrag berücksichtigt?

Laut Autor Oberndorfer (SWK 5/2021, S 354 Punk 2.4.) sieht dies zumindest so: „….. Im Fall der Gewinnermittlung nach
§ 4 Abs 3 EStG ist der Zufluss unter Berücksichtigung der Bestimmung des § 19 EStG ausschlaggebend“.

Teilweise ist das Jahr 2020 schon veranlagt, wenn Fixkostenzuschüsse 2021 für 2020 ausbezahlt werden
(bei mir ist ein solcher Fall schon evident).
Die Gewährung des Zuschusses gilt zwar als rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO, das eine Bescheidänderung
ermöglicht. Dies erscheint mir in der Praxis oft jedoch sehr schwer zu bewerkstelligen, auch weil der Steuerberater
oft erst im Jahr 2022 über die erhaltenen Fixkostenzuschüsse im Jahr 2021 Einsicht erhält.

Danke im Voraus für Ihre Rückmeldung.

Heute habe ich folgende "Antwort" erhalten:
Sehr geehrter Herr StB Mag. Weiß,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir bitten um Verständnis, dass über diesen Postkorb steuerrechtliche Fragen nicht beantwortet werden können.

Wir ersuchen Sie höflichst, den beschriebenen Sachverhalt über die Finanzverwaltung zu klären.

Vielen Dank!

Ihr Team der Fixkostenzuschuss-Hotline
Im Auftrag der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG)

Kann mir jemand weiterhelfen? Danke im Voraus.
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