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Fixkostenzuschuß 800T
Guten Morgen.
Ich habe eine Frage zum Fixkostenzuschuß 800T:
Wie ist mit halbfertigen Arbeiten/noch nicht abgerechneten Leistungen beim Errechnen der Umsatzrückgänge vorzugehen? Gerade im Baunebengewerbe gibt es bei kleineren Betrieben keine unterjährigen Abgrenzungen zu den halbfertigen Arbeiten. Rückwirkend diese Abgrenzungen zu ermitteln stellt einen erheblichen Aufwand für die Klienten dar.
Ich habe dazu in der Richtlinie keine Antwort gefunden - auch die FAQ´s sagen dazu nur, dass diese zu berücksichtigen sind, wenn sie aktiviert werden müssen.

Vielen Dank.

Danke.
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